EUER Weg zuR
FLUTLICHT Förderung.

Bund, Landessportverband und Kommune fördern die Modernisierung von Flutlichtanlagen, jeder nach eigenen Regeln. Auf dieser Seite zeigen wir euch, welcher Topf wofür zuständig ist, welche Reihenfolge ihr unbedingt einhalten müsst und wie wir euch bei den Förderunterlagen unterstützen.

LED-Flutlichtanlage von Lumosa auf dem Sportplatz des SV Gottenheim

Was gefördert wird, und von wem

Für die Modernisierung eurer Flutlichtanlage kommen drei Fördertöpfe infrage, die sich in vielen Fällen kombinieren lassen:

Bund: Über die Kommunalrichtlinie erstattet der Bund 25 % der Kosten, wenn eure Umrüstung mindestens 50 % CO2 einspart. Gefördert wird bundesweit nach einheitlichen Sätzen. Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Anträge bearbeitet die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG).

Landessportverband: Je nach Bundesland gibt es für Umrüstungen und Neubauten zwischen 20 % und 60 % Förderung. Entscheidend ist hier die Verbesserung der Lichtqualität nach DIN EN 12193.

Stadt und Gemeinde: Zusätzlich fördern manche Landkreise (Jugendförderung) und Kommunen (Sportförderung). Wie viel möglich ist, hängt vom Ort und von den Eigentumsverhältnissen eurer Anlage ab.

Wichtig: Nicht jede Förderung passt zu jeder anderen, manche Programme schließen sich gegenseitig aus oder stellen Bedingungen, die sich gegenseitig erschweren. Welche Kombination für eure Anlage die richtige ist, klären wir im Beratungsgespräch, und bei den Förderunterlagen unterstützen wir euch.

Häufige Fragen
zur Förderung

Ihr habt Fragen zur Förderung? Hier findet ihr die wichtigsten Antworten für Vereine, die ihre Flutlichtanlage modernisieren wollen.

Wird die Umrüstung auf LED-Flutlicht für Vereine gefördert?

Ja. Gemeinnützige Sportvereine können für die Umrüstung auf LED-Flutlicht Förderung aus bis zu drei Quellen erhalten: vom Bund über die Kommunalrichtlinie, vom jeweiligen Landessportverband und teilweise zusätzlich von Landkreis oder Kommune. Die Programme lassen sich in vielen Fällen kombinieren, allerdings nach festen Regeln, manche schließen sich gegenseitig aus. Welche Kombination für eure Anlage passt, klären wir im Beratungsgespräch.

Wie viel Förderung gibt es für eine neue Flutlichtanlage?

Das hängt vom Programm ab: Der Bund erstattet über die Kommunalrichtlinie 25 % der Kosten, wenn die Umrüstung mindestens 50 % CO2 einspart. Die Landessportverbände fördern je nach Bundesland zwischen 20 % und 60 %, maßgeblich ist hier die Verbesserung der Lichtqualität nach DIN EN 12193. Kommunale Zuschüsse kommen teilweise dazu. Ein Eigenanteil bleibt aber immer, eine Vollförderung gibt es nicht.

Wo beantrage ich Fördermittel für Sportplatzbeleuchtung?

Für die Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) die bearbeitende Stelle, Fördermittelgeber ist das Bundesumweltministerium (BMUKN). Für Landesmittel ist euer Landessportverband der richtige Ansprechpartner. Kommunale Förderung beantragt ihr direkt bei Stadt, Gemeinde oder Landkreis, ein Anruf beim Sportamt zeigt schnell, was vor Ort möglich ist.

Hilft Lumosa bei der Beantragung der Fördermittel?

Ja. Wir prüfen im Beratungsgespräch, welche Förderprogramme für eure Anlage infrage kommen und wie sie sich kombinieren lassen, dabei berücksichtigen wir auch die Besitz- und Eigentumsverhältnisse, die für viele Fördermittelgeber entscheidend sind. Bei der Erstellung der Förderunterlagen unterstützen wir euch ebenfalls. So geht ihr sicher in der richtigen Reihenfolge vor, vom Antrag bis zur Bewilligung.

Bereit für effizientes
LED-Flutlicht?

Lumosa senkt euren Stromverbrauch spürbar und zeigt euch, welche Fördermöglichkeiten für euer Projekt infrage kommen.